Riester-Rente Vergleich

Riester-Rente mit Steuervorteilen und staatlichen Zulagen!

Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte, freiwillige und ergänzende Form der Altersvorsorge. Sie soll die Versorgungslücken im Alter schließen. Hierbei werden die Beiträge während der Einzahlungsphase entweder in eine private Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan, in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse gezahlt. Darüber hinaus wird die Riester-Rente vom Staat mit Steuerfreibeträgen oder einer staatlichen Zulage gefördert. Allerdings geht die Altersvorsorgezulage nicht direkt an den Beitragszahler der Riester-Rente, sondern fließt in den Vertrag mit ein. Wie bei allen anderen Altersvorsorgeprodukten ist vor dem Abschluss ein Riester-Rente Vergleich zu empfehlen!

Riester-Rente Vergleich mit vielen günstigen Tarifen

Jedes Riester-Produkt erhält vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen ein Zertifikat, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Zu diesen gehört die Mindestverzinsung ebenso wie die garantierte Rückzahlung in Höhe der eingezahlten Beiträge. Außerdem ist jeder Anbieter von Riester-Verträgen verpflichtet, den Versicherungsnehmer über das Risikopotenzial, die Anlagemöglichkeiten, aber auch die Struktur des Portfolios ausreichend zu informieren.

Die Leistungen der Riester-Rente kann aus verschiedenen Varianten bestehen, je nachdem, wie man den Vertrag gestaltet. Eine Form ist die lebenslange Rente mit Garantiezeit. In diesem Fall wird die Rente über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum auch nach dem Ableben des Beitragszahlers an die Hinterbliebenen weiter gezahlt.

Eine andere Form ist die lebenslange Riester-Rente mit Todesfallleistung. Bei dieser Art bezahlt man das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen des Beitragszahlers aus. Dabei zieht man die bereits erfolgten Rentenzahlungen ab.

Bei der Riester-Rente verrentet man generell die gesparten Beträge lebenslang und bezahlt sie nicht in einer Summe aus. Außerdem wird keine Abgeltungssteuer erhoben, auch wenn es sich bei dieser Vorsorge um eine Kapitalanlage handelt, denn die Riester-Rente dient ausschließlich der privaten Altersvorsorge.