Motorradversicherung

Ohne Versicherungsschutz kann man kein Motorrad anmelden

Einer der wichtigsten Bestandteile der Motorradversicherung, und daher auch gesetzlich vorgeschrieben, ist die Haftpflichtversicherung. Sollte nämlich der Motorradfahrer einen Unfall verursachen, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet. Und zwar unabhängig von seinem Verschulden! Der Abschluss der Haftpflichtversicherung garantiert, dass der Geschädigte auch dann den ihm zustehenden Schadensersatz erhält, wenn der Schädiger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, diesen auszugleichen. Gerade bei Unfällen mit dem Motorrad können Schäden in Millionenhöhe entstehen, die den kompletten wirtschaftlichen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Das Unfallrisiko ist nun einmal auf zwei Rädern bedeutend höher als auf vier Rädern. Daher ist der gut überlegte, vollständige Versicherungsschutz bei der Motorradversicherung besonders wichtig.

Motorradversicherung mit oder ohne Teil- und Vollkasko

Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Motorradversicherung (Haftpflichtversicherung) besteht die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, die Schäden an der eigenen Maschine abdeckt. Die Teilkasko ersetzt beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden. Ebenso sind die Risiken wie Diebstahl, Raub, Glasbruch oder Feuer abgesichert. Auch der Marderbiss sowie der Zusammenstoß mit Haarwild ist Gegenstand der Versicherungsleistung bei der Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Sie sichert aber darüber hinaus noch die selbstverschuldeten Schäden am Motorrad sowie Fahrerflucht unbefugter Personen oder Vandalismus ab.

Die Absicherung auf Reisen sollte man ebenso bedenken. So bieten viele Versicherungsgesellschaften die sogenannte “Mallorca-Police” in Kombination mit der Haftpflichtversicherung an. Sollte man sich im Urlaub ein Motorrad mieten wollen, so sind in vielen Ländern geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland vorgeschrieben. Diese Police in der Motorradversicherung gleicht sozusagen diese Lücke aus, sodass man den fehlenden Betrag im Falle eines Unfalls nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.

Was ist sonst bei der Motorradversicherung zu beachten

Ergänzend soll noch erwähnt werden, dass es nicht nötig ist, die Versicherungsprämie ein ganzes Jahr zu bezahlen, wenn man im Winter sein Motorrad in der Garage stehen lassen möchte. Bei einem Saisonkennzeichen kann die Zeit der Zulassung zwischen zwei bis elf Monaten gewählt werden. Das spart Kosten. Weitere Ausgaben kann man mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes in der Motorradversicherung, der im Regelfall zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, reduzieren. Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt in der Motorrad-Versicherung, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus.

Der vergleichende Blick ins Internet ist aufgrund der Angebotsfülle für die Motorradversicherung ein Muss. Zum Teil weichen die Angebote in Bezug auf Leistung und Preis voneinander ab. Es ist besonders wichtig, darüber hinaus darauf zu achten, ob die Gesellschaft auf den “Einwand der groben Fahrlässigkeit” verzichtet. Sollte nämlich der Motorradfahrer dadurch einen Unfall verursachen, dass er beispielsweise eine rote Ampel überfährt, wird dies juristisch als “grobe Fahrlässigkeit” angesehen. Das kann eine Leistungsverweigerung der Gesellschaft zur Folge haben. Verzichtet sie jedoch auf den Einwand, leistet sie auch in einem solchen Fall.

Schutz für Ihr Motorrad mit der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und sind mit einer Motorradversicherung gut abgesichert.

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